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TRAININGSORDNUNG

Hiermit, spätestens jedoch durch die Teilnahme an der Veranstaltung, erklärst du die nachstehenden Bedingungen als verbindlich angenommen. Du hast dich über den Inhalt, den Ablauf, mögliche Risiken und Verletzungsgefahren ausreichend informiert. Diese Trainingsordnung gilt für alle Arten der WehrDi Veranstaltungen sinngemäß.

 

Veranstaltung

Als Veranstaltung wird der jeweilige Kurs, Workshop, Seminar, Training, Ausbildung und dgl. oder Kombinationen daraus bezeichnet, egal ob regelmäßig, oder einmalig, unabhängig des Inhalts (Sport, Entspannung, Unterhaltung und weitere).

 

Veranstalter

Alle Mitwirkenden, wie Auftraggeber, Marketing, sowie Verwaltung, Organisation und Durchführung einer Veranstaltung, werden als Veranstalter bezeichnet.

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Minderjährige

Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, sind minderjährig. Kinder unter sieben Jahren sind gänzlich geschäftsunfähig. Unmündige Minderjährige (Personen zwischen 7 und 14 Jahren) und mündige Minderjährige (Personen zwischen 14 und 18 Jahren) sind eingeschränkt geschäftsfähig. 

 

Eltern haften für ihre Kinder!

Bei Minderjährigen bestätigen die Erziehungsberechtigten, dass sie damit einverstanden sind, dass ihr Kind ab sofort am Kursprogramm teilnimmt, sich mit den Eigenheiten der gebuchten Sportart vertraut gemacht, und ihren Sohn/ihre Tochter entsprechend instruiert haben. Die Erziehungsberechtigten übernehmen die Haftung bei Unfällen und Schäden jeglicher Art, die während der Ausübung durch ihr Kind verursacht werden. Weiter nehmen sie zur Kenntnis, dass der Veranstalter keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art übernimmt. Eltern haften für ihre Kinder!

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Gültigkeit

Diese Trainingsordnung ist für diese, sowie für sämtliche Kurseinheiten, die vom Veranstalter in diversen Sport- und Veranstaltungsstätten, sowie im Freigelände, bzw. im Auftrag Anderer (zum Bsp. Schulen, Fitnessstudios und dergleichen) abgehalten werden, gültig. Daher genügt es, dieser einmal zuzustimmen.

 

Zustimmung

Dieser Trainingsordnung ist ausnahmslos vor der ersten Teilnahme zuzustimmen und zu bestätigen. Diese Bestätigung kann elektronisch, fernschriftlich, in Papierform, oder konkludent (durch die Teilnahme der Veranstaltung) erfolgen. Die Kurseinheiten sind - wenn nicht anders angegeben - für Personen ab dem 18. Lebensjahr zugänglich.

 

Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr können individuell zum Kurs zugelassen werden, wobei diese Entscheidung letztendlich dem Veranstalter vorbehalten ist. Voraussetzung zur Zulassung ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.

 

Haftungsausschluss

Eine Haftung vom Veranstalter, auch eine außervertragliche Haftung für eventuelle Schäden und Verletzungen, welche sich der/die Teilnehmer*In beim Training bzw. durch Inanspruchnahme unserer Dienstleistung zuzieht, ist ausgeschlossen. Jede(r) Teilnehmer*In haftet selbst für Schäden und Verletzungen an sich selbst und anderen gegenüber, so wie auch für Beschädigungen an der Sportstätte und dessen Einrichtung. Der Veranstalter haftet außerdem nicht für den Verlust und Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände oder Geld.

Vom Veranstalter, wird keine Haftung für Schäden und Folgeschäden jeglicher Art übernommen! Eltern haften für ihre Kinder!

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Sportliche Gesundheit

Medizinisch relevante Daten - speziell ansteckende Erkrankungen - und mögliche Schwangerschaften müssen vor dem Training schriftlich bekannt gegeben werden! Bei körperlichen, oder geistigen Einschränkungen hat der/die Teilnehmer*In eine ärztliche Freigabe einzuholen.

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Der (die) Teilnehmer*In erklärt, dass er(sie) sich zum Zeitpunkt des Trainings körperlich, geistig und seelisch sportgesund fühlt und freiwillig, auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko teilnimmt. Beschwerden jedweder Art oder Unwohlsein, muss dem Veranstalter unverzüglich mitgeteilt werden.

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Krankheit/Ausfall

Sollte der (die) Teilnehmer*In an der Teilnahme eines Trainings verhindert sein, beispielsweise wegen Krankheit, Urlaub, beruflicher Verhinderung, usw. können bereits bezahlte Beiträge seitens des Veranstalters nicht rückvergütet werden. Bezahlte Tickets verlieren mit Ende der jeweiligen Veranstaltung ihre Gültigkeit und können nicht wieder verwendet werden.

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Allgemeine Hausordnung

  • Auf andere Personen ist Rücksicht zu nehmen

  • Übertriebene Härte im Training wird nicht akzeptiert

  • Die Hygienevorschriften und Regeln sind strikt einzuhalten

  • Unter Alkohol- und Drogeneinfluss darf auf keinen Fall trainiert werden

  • Das jeweilige Trainingscenter ist ca. 15 Minuten vor Trainingsbeginn geöffnet

  • Um pünktliches Erscheinen wird gebeten

  • Mitgebrachte Waffen sind nicht gestattet

  • Den Anweisungen des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten

  • Für die Garderobe und Wertgegenstände wir keine Haftung übernommen

  • Diebstahl, Verschmutzung und Vandalismus werden ausnahmslos angezeigt

  • Das Trainieren mit freiem Oberkörper ist nicht erlaubt

  • Bei allen Trainingseinheiten sind saubere Sportschuhe zu tragen

 

Personen, die die Hausordnung oder Teile davon nicht einhalten, werden vom Training ausgeschlossen und es wird ein Hausverbot ausgesprochen. Die Trainingskarte, bzw das Ticket verliert mit sofortiger Wirkung ihre Gültigkeit. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenpreises. Wir behalten uns vor, Personen, die wir charakterlich für ungeeignet halten, vor dem Training abzuweisen und/oder während des Training auszuschließen. Wir unterrichten Selbstverteidigung nicht jenen Leuten, vor denen wir uns eigentlich schützen wollen. Eltern haften für ihre Kinder!

 

Hinweis

Sollten Teile der Trainingsordnung unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bedingungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bedingungen tritt eine neue, seitens des Veranstalters bekannt gegebenen Bedingung, oder das entsprechende Gesetzesrecht. Der (die) Teilnehmer*In anerkennt den Vertragsinhalt und diese allgemeine Hausordnung, sowie auch die Hausordnung der jeweiligen Trainingsstätte.

 

Der Gerichtsstand für beide Seiten ist Mattersburg.

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